Wenn ungebetene Gäste auftauchen
Ob Ameisen in der Küche, Mäuse im Keller oder Kakerlaken in der Kantine – ein Schädlingsbefall kann überall vorkommen. Doch wer ist in Österreich eigentlich verpflichtet, den Befall zu melden und Maßnahmen einzuleiten?
Je nach Situation tragen Mieter, Vermieter, Hausverwaltungen oder Betriebsinhaber unterschiedliche Verantwortungen.
Schädlingsbefall in Mietwohnungen: Wer ist verantwortlich?
Im österreichischen Mietrecht sind die Pflichten klar geregelt:
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Mieterpflicht: Der Mieter muss einen Schädlingsbefall unverzüglich dem Vermieter melden, da er verpflichtet ist, den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung zu erhalten (§ 1096 ABGB).
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Vermieterpflicht: Der Vermieter ist für die Instandhaltung verantwortlich und muss dafür sorgen, dass das Mietobjekt benutzbar und frei von Gesundheitsgefährdungen bleibt. Das schließt die Schädlingsbekämpfung ein.
Wichtig: Wenn der Mieter den Befall durch unsachgemäße Lagerung, Abfall oder mangelnde Hygiene selbst verursacht hat, kann der Vermieter die Kosten der Bekämpfung weiterverrechnen.
Praxisbeispiel:
Tauchen Mäuse im Keller auf, muss der Mieter sofort melden. Der Vermieter beauftragt einen Fachbetrieb wie NEBILY Schädlingsbekämpfung mit der Beseitigung. Nur wenn der Befall nachweislich durch Fehlverhalten des Mieters entstand, trägt dieser die Kosten.
Pflichten für Betriebe und Lebensmittelunternehmen
Für Gewerbebetriebe gelten in Österreich strengere Anforderungen – insbesondere im Lebensmittelbereich:
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Lebensmittel-Sicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) verpflichtet Betriebe zur Vermeidung und Bekämpfung von Schädlingsbefall (§ 5, § 6 LMSVG).
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Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 fordern ein Eigenkontrollsystem (HACCP), das auch Schädlingsmonitoring umfasst.
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Verantwortlich ist immer der Betriebsinhaber bzw. die verantwortliche Leitungsperson.
Das bedeutet konkret:
Ein Befall muss sofort erkannt, dokumentiert und durch einen befugten Schädlingsbekämpfer beseitigt werden. Wird der Befall nicht ordnungsgemäß bekämpft, drohen Verwaltungsstrafen nach dem LMSVG.
Hausverwaltungen & öffentliche Einrichtungen
Hausverwaltungen, Schulen, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen tragen in Österreich eine besondere Sorgfaltspflicht nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sowie nach Gesundheits- und Hygienevorschriften der Länder.
Sie müssen bei Anzeichen eines Befalls:
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Sofort handeln - Befall melden und dokumentieren
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Schädlingsbekämpfer mit Befähiungsnachweis beauftragen
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Maßnahmen protokollieren und nachweisen (z. B. gegenüber Gemeinde, Gesundheitsamt oder Eigentümern)
Besonders in Wien gelten darüber hinaus konkrete landesrechtliche Vorgaben, die Hausverwaltungen unbedingt kennen sollten:
- Wiener Rattenverordnung
- Wiener Schabenverordnung
- Eichenprozessionsspinner-Verordnung Wien
- Wiener Reinhalteverordnung
Ein Schädlingsmonitoring-System wie das von NEBILY, unterstützt Hausverwaltungen bei der laufenden Kontrolle und Nachweisführung.
Weitere Details zu gesetzlichen Grundlagen finden Sie auch in unserem Beitrag: Gesetzliche Pflicht zur Schädlingskontrolle – was Hausverwaltungen, Betriebe und öffentliche Einrichtungen beachten müssen
Warum rasches Handeln entscheidend ist
Ein unbehandelter Schädlingsbefall führt nicht nur zu Gesundheits- und Hygienerisiken, sondern auch zu rechtlichen Problemen:
- Verwaltungsstrafen bei Verstoß gegen das LMSVG
- Schadenersatzforderungen bei Folgeschäden
- Gefahr für die Betriebskontinuität oder Mietstreitigkeiten
Frühzeitige Meldung und fachgerechte Bekämpfung sind immer die beste Lösung.
Verantwortung erkennen – professionell handeln
In Österreich gilt: Wer einen Befall entdeckt, muss reagieren.
Ob Mieter, Vermieter oder Unternehmer – entscheidend ist, dass die Meldung sofort erfolgt und ein konzessionierter Fachbetrieb eingeschaltet wird.
NEBILY Schädlingsbekämpfung unterstützt Sie dabei mit:
- Rechtssicherer Dokumentation
- Professioneller Bekämpfung nach österreichischen Standards
- Prävention durch digitales Schädlingsmonitoring
Jetzt Kontakt aufnehmen: www.nebily.com/unternehmen
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