
Gesetzliche Pflicht zur Schädlingskontrolle – was Hausverwaltungen, Betriebe und öffentliche Einrichtungen beachten müssen
Ratten, Schaben, Mäuse oder Tauben – Schädlinge in Gebäuden sind kein reines Hygienethema. Für Hausverwaltungen, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen besteht eine klare gesetzliche Verpflichtung zur Schädlingskontrolle. Wer nicht handelt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Gesundheitsgefahren für Mieter, Kunden oder Mitarbeitende. NEBILY unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben effizient und professionell umzusetzen – mit regelmäßiger Überwachung, Dokumentation und gezielter Bekämpfung.? Gesetzliche Grundlagen der Schädlingskontrolle
In Deutschland regeln verschiedene Vorschriften die Pflicht zur regelmäßigen Schädlingskontrolle. Dazu zählen unter anderem:- Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Schutz der öffentlichen Gesundheit
- Bauordnungen der Länder – Sauberkeit, Sicherheit und Instandhaltung
- Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) – bei Betrieben mit Lebensmittelbezug
- kommunale Satzungen – z. B. Pflicht zur Rattennachschau in bestimmten Stadtteilen
? Rattennachschau: Pflicht in vielen Städten und Kommunen
In vielen Bundesländern und Gemeinden sind regelmäßige Rattenkontrollen gesetzlich vorgeschrieben – oft auch im Bereich von Müllplätzen, Kellerschächten oder Kanaleinläufen. NEBILY bietet Ihnen eine professionelle Rattennachschau mit Dokumentation, Früherkennung und – wenn nötig – gezielter Bekämpfung nach aktuellen Standards. Wir kümmern uns auch um notwendige Bekämpfungsmaßnahmen.? Schabenbekämpfung: Gefahr für Hygiene und Gesundheit
Deutsche Schaben oder orientalische Küchenschaben sind nicht nur unangenehm – sie können Krankheitserreger übertragen und ganze Gebäudeteile kontaminieren. Öffentliche Einrichtungen wie Pflegeheime und Jugendunterkünfte sind besonders sensibel: Schon bei Verdacht muss gehandelt werden. Unsere Leistungen umfassen:- Sofortige Inspektion bei Befall oder Verdacht
- Einsatz von umweltschonenden, zugelassenen Mitteln
- Lückenlose Dokumentation für Gesundheitsämter
? Pflichten für Hausverwaltungen und Betriebe
Hausverwaltungen und Unternehmen mit Kundenverkehr oder Mitarbeitenden sind verpflichtet, Gebäude in einem verkehrssicheren und hygienischen Zustand zu halten. Dazu gehört auch die regelmäßige Schädlingskontrolle. Die Verantwortung liegt beim Eigentümer oder Betreiber – bei Nichtbeachtung drohen:- Verwarnungen und Bußgelder
- Schadensersatzforderungen durch Mieter
- Behördliche Anordnungen oder Betriebsschließungen
✅ NEBILY – Ihr Partner für rechtssichere Schädlingskontrolle
Wir bei NEBILY bieten Ihnen:- Regelmäßige Kontrolltermine (nach gesetzlicher Vorgabe)
- Transparente, auditfähige Dokumentation
- Diskrete und sichere Schädlingsbekämpfung
- Beratung zu baulichen und organisatorischen Präventionsmaßnahmen
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Sie möchten wissen, welche Pflichten für Ihre Einrichtung gelten? Kontaktieren Sie NEBILY – wir erstellen Ihnen ein individuelles Kontroll- und Bekämpfungskonzept.Letzte Beiträge

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