Ende der Dauerbeköderung 2026 – Digitale Alternative von NEBILY
Das Ende der befallsunabhängigen Dauerbeköderung – Neue Regelungen ab dem 01.07.2026 Die BUD (befallsunabhängige Dauerbeköderung)...
Österreichische Schädlingsbekämpfung mit System
Die Dokumentation aller getroffenen Maßnahmen zur Schädlingsvorsorge und Schädlingsbekämpfung ist eine aufwändige Zettelwirtschaft und mit unzähligen Arbeitsstunden verbunden.
Flächendeckend und in allen Bundesländern steht Ihnen ein zentraler Kundenbetreuer zur Seite, mit dem Sie unsere individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Dienstleistungen und Serviceangebote besprechen, festlegen oder im Bedarfsfall ändern können.
Unser Branchenblog zur Schädlingsvorsorge & Bekämpfung
Das Ende der befallsunabhängigen Dauerbeköderung – Neue Regelungen ab dem 01.07.2026 Die BUD (befallsunabhängige Dauerbeköderung)...
Wenn ungebetene Gäste auftauchen Ob Ameisen in der Küche, Mäuse im Keller oder Kakerlaken in...
Winterruhe? Nicht für Schädlinge – Warum die kalte Jahreszeit besonders riskant ist Wenn es draußen...
Schädlingsbekämpfung für Gastrobetriebe – Sicherheit und Hygiene mit Nebily Warum Schädlingsprävention in Restaurants und Hotels...
ab 9,15 €
exkl. 20% MwSt.
Die Köderboxen sind zur schnellen Bekämpfung von Mäusen in Gartenhäusern, Geräteschuppen, Wohnbereichen, Dachböden oder Keller...
ab 69,90 €
exkl. 20% MwSt.
Unsere absoluten Profi geräte bewähren sich Tag für Tag in unzähligen Gewerbebetrieben. Lästige Fluginsekten werden...
ab 26,00 €
exkl. 20% MwSt.
Die original Nachfüllung für die Fruchtfliegenfalle Profi. Der unschlagbare Lockstoff um Fruchtfliegen und Mücken anzulocken....
14,00 €
exkl. 20% MwSt.
Flüssiger Wespenkockstoff lockt Wespen in den Fangbehälter der Profi-Falle. Der Lockstoff basiert auf Nahrungsmittelaromen und...
Fachgerechte und effektive Lösungen nach dem neuesten Stand der Technik
Schnelle Hilfe bei Schädlingsbefall, Dank eines österreichweiten Servicenetzes
nachhaltige Vorsorge und Bekämpfungen für Unternehmen & Privatpersonen.
gemäß ÖNORM A 2053:2019-02, Richtlinien 2014/24/EU sowie 2014/25/EU