| I. |
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Allgemeines
Mit der Auftragserteilung anerkennt der
Besteller die Bedingungen für die Lieferung von Waren
durch die Firma NEBILY Ges.m.b.H.. Einkaufsbedingungen
des Bestellers oder Abänderungen dieser Verkaufs- und
Lieferbedingungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen,
die von den gegenständlichen Bedingungen abweichen,
bedürfen der schriftlichen Anerkennung durch die Firma
NEBILY Ges.m.b.H. |
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| II. |
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Angebote
Projekte, Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen,
Maßbilder, Beschreibungen und andere Unterlagen sind
unser geistiges Eigentum und sind urheberrechtlich geschützt;
sie dürfen anderen, insbesondere der Konkurrenz
nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen
sofort zurückzustellen.
Änderungen in technischen Belangen werden
ausdrücklich vorbehalten. Bei Lagerware wird ein zwischenzeitlicher
Abverkauf der angebotenen Lieferware
vorbehalten. |
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| III. |
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Preise
Die Preise sind aufgrund der bei Geschäftsabschluss
gültigen Löhne, Materialpreise und der uns bekanntgegebenen
Preise der Lieferfi rmen errechnet. Nachträgliche
Erhöhung der Löhne und Materialpreise sowie der uns
bekanntgegebenen Preise der Lieferfi rmen berechtigen
uns, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen.
Dem Besteller steht aus diesem Grund kein Rücktrittsrecht
vom Kaufabschluss zu. |
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| IV. |
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Versand
1. Nebily behält sich die Wahl des Versandweges und der
Versandart vor. Durch besondere Versandwünsche des
Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.
Das gleiche gilt für nach Vertragsabschluss eintretende
Erhöhungen der Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für
Umleitung, Lagerkosten, usw.
2. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung
der Ware geht mit deren Auslieferung oder im Falle der
Abholung durch den Käufer, mit deren Bereitstellung auf
diesen über. |
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| V. |
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Gewährleistung und
Schadenersatz
1. Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten
Mängelrügen wird die NEBILY Ges.m.b.H. nach ihrer Wahl
durch Preisnachlass, Umtausch oder Rücknahme der
beanstandeten Ware entsprechen.
2. Schadenersatzansprüche des Käufers, Ersatzansprüche
aus Mängelfolgeschäden oder aus der Verletzung
vertraglicher Nebenpfl ichten durch den Verkäufer sind im
Falle von leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers oder der
für ihn handelnden Personen ausgeschlossen.
Ersatzansprüche sind auf die Höhe des jeweiligen
Fakturenwertes beschränkt.
3. NEBILY Ges.m.b.H. vereinbart mit dem Käufer eine allfällige
Schutzwirkung dieses Vertrages zu Gunsten Dritter
auszuschließen.
4. Eine Haftung für Sachschäden, die aufgrund eines
fehlerhaften Produktes entstanden sind, wird
ausgeschlossen. Aus diesem Hauftungsausschluss werden
Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet, ausgenommen.
Der Käufer ist verpfl ichtet, diesen Haftungsausschluss
an seine Kunden weiterzugeben sowie diese
zu einer entsprechenden Weitergabe des Haftungsausschlusses
bis zum Endabnehmer zu verpflichten. |
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| VI. |
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Mängel
Mängelrügen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt
der Ware bzw. Leistung erfolgen. Transportbeschädigungen
sind jedoch sofort vom Transportunternehmen
(Spedition, Bahn, Post ) protokollieren zu lassen, damit
der Entschädigungsanspruch nicht verloren geht;
Versäumnisse gehen zu Lasten des Bestellers. Liegt
unser Verschulden vor, so wird die beanstandete Ware
unverzüglich ausgetauscht oder fehlende Ware auf unsere
Kosten nachgeliefert. Darüber hinaus gehende Ansprüche
auf Schadenersatz entstehen nicht. Qualitative oder quantitative
Lierfermängel berechtigen den Käufer nicht, die
termingerechte Zahlung der gesamten Fakturensumme
zurückzuhalten. |
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| VII. |
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Retourwaren
Retourwaren bzw. Gründe hierfür müssen immer schriftlich
oder telefonisch angekündigt werden. Es muss die
Lieferschein- bzw. Rechnungsnummer des die Retourware
betreff enden Geschäftsfalles angegeben werden. Besteht
für eine Retourware ein Verschulden des Käufers (falsche
oder unklare Bestellung), so kann der Verkäufer 15%
Manipulationsspesen in Rechnung stellen.
Besorgungsartikel sind generell von der Rückgabe
ausgeschlossen! |
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| VIII. |
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Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind prompt nach Erhalt ohne jeden
Abzug fällig, allfällige Sondervereinbarungen sind auf der
Rechnung vermerkt und die Fälligkeit ändert sich somit lt.
dieser. Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist kommt der
Käufer auch ohne Mahnung in Verzug und etwaige weiter
zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Forderungen gegen
den Käufer werden ohne jeden Abzug zur sofortigen
Zahlung fällig. Ab diesem Zeitpunkt werden wir berechtigt
sein, nur per Nachnahme oder Barinkasso zu liefern.
Im Falle des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher
Mahn- und Inkassospesen sowie 1% per Monat, wie
auch zusätzlich Verzugszinsen in der jeweiligen Höhe der
üblichen Bankzinsen für Kontokorrentkredite als vereinbart.
Nebily behält sich das Recht vor bei Nichteinhaltung
der Zahlungsbedingungen sämtliche Arbeiten zur Gänze
einzustellen. |
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| IX. |
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Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien (für Kunden aus Österreich) und Freilassing (für Kunden aus Deutschland). |
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